Landrat hält Beteiligung des Betriebsrates für: „nicht erforderlich“
Wir haben am 09.08. einen Antrag gestellt, dass bei der Gesellschaft für Arbeit und Berufsförderung Südniedersachen mbH (GAB) des Landkreises Göttingen ein Tarifvertrag eingeführt werden soll.
Für die anstehende Beratung im Ausschuss für Finanzen und öffentliche Einrichtungen haben wir den Landrat gebeten, neben der Geschäftsführerin der GAB Frau Günther, auch den Betriebsratsvorsitzenden Herrn Niebel einzuladen.
Dieses Ansinnen hat er nun abschlägig beschieden, da er eine Beteiligung des Betriebsrates für „nicht erforderlich“ erachtet.
Hier der Schriftwechsel zum Nachlesen: Unser Schreiben und die Antwort des Landrates.