Unser Brief an die Kreisrätin zur Fledermauspopulation am Seeburger See

Quelle: Wikimedia Commons

Fledermauspopulation am Seeburger See

Sehr geehrte Frau Wemheuer,

sehr geehrte Damen und Herren,

laut Eichfelder Tageblatt vom 12. November gibt es ein neues Wohnquartier für Fledermäuse am Seeburger See im alten Bootshaus. Für uns ist die Information erfreulich, weil dies ein Zeichen für eine positive Entwicklung ist – die Insektenvielfalt am See und im Uferbereich hat bestimmt auch dazu beigetragen.

Der Seeburger See und die angrenzenden Wiesen sind ein ausgewiesenes Naturschutzgebiet.

Nach Anlage IV der FFH Richtlinien sind Fledermäuse streng geschützte Tiere.

Nicht nachvollziehbar ist für uns der Teil des Berichtes im ET, aus dem sich ergibt, dass Sie die Fledermäuse umsiedeln wollen.

Wir haben die Regeln zum Naturschutz so aufgefasst, daß eine Umsiedelung nur dann in Frage kommt, wenn ein Quartier von Fledermäusen nicht erhalten werden kann. Das Quartier muss nicht beseitigt werden, niemanden stört oder behindert das alte Bootshaus. Deshalb sollte das bisherige Quartier erhalten bleiben.

Außerdem gehen wir davon aus, daß die erfolgreiche Umsiedlung der Fledermäuse nachgewiesen werden muss, bevor das alte Quartier beseitigt werden kann.

Die vorgenannten Anforderungen werden an jeden privaten Bauherren gestellt, wir glauben, daß das natürlich besonders auch für einen Landkreis gilt.

Wir möchten Sie bitten, uns über den aktuellen Stand und die weiteren von Ihnen geplanten Schritte zu informieren.

Hans Georg Schwedhelm

Das könnte dich auch interessieren …